Anzahlung gemacht, Termin abgesagt, Geld bleibt beim Studio

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Anzahlung gemacht, Termin abgesagt, Geld bleibt beim Studio

Beitragvon nic » 13.11.2009 21:06

Hallo

Vor ca einer Woche war meine Freundin mit mir in einem Studio (sie hat sich dort schon zwei Mal tätowieren lassen) um dort einen Termin für ihr nächstes zu machen.
Sie hat mit dem Tätowierer das Beratungsgespräch gehabt, welche Größe, Kosten etc. und dann eine Anzahlung von 50 € gemacht. Mitgegeben wurde ihr ein Zettel mit dem Termin für den 15. Dezember und dem Hinweis, dass das Geld futsch ist, wenn sie nicht kommt und nicht 48 Stunden vorher abgesagt hat.
Heute sind wir wieder hin, weil sie der Meinung war, dass es etwas überstürzt war und sie den Termin absagen möchte. Diesmal ging das Gespräch mit einem anderen Herrn und der sagt ihr, dass sie das Geld nicht zurück bekommt, aber mit der Gutschrift Piercingschmuck kaufen kann, einen anderen Termin machen kann oder auf eine andere Person übertragen kann.
Sie meinte dann, dass sie nichts davon wusste und das ja schon ihr drittes Tattoo gewesen wäre und niemand sie jemals darüber aufgeklärt hätte. Darauf kam nur, dass das bei denen immer so gemacht wird und auch auf ihrem Terminzettel steht ("aber nur klein").
Wir sind dann gegangen. Sie ist sich absolut sicher, dass nichts derartiges auf dem Zettel steht und bei der Beratung nichts davon gesagt wurde.
Sie möchte (vorallem nach dem Vorfall) kein Geld mehr in das Studio reinstecken und es natürlich wieder haben.
Kann man da was machen?

Schonmal danke für Antworten!
Grüßchen!
nic
 
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Beitragvon Phoenix » 13.11.2009 21:23

Habt ihr den Terminzettel noch oder nicht?

Wichtig was da drauf steht, wäre dann Vertragsbestandteil.

Dann, gibt es einen Aushang mit AGB´s, nein, gut für euch.

Also wie auch immer eine Barleistung darf nicht ohne ausserordentliche vereinbarung unbar erstattet werden.

Und Früh genug seit ihr ja auch noch dran mit dem Absagen.
der Phoenix
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Beitragvon nic » 13.11.2009 21:30

Schonmal danke!

edit: Ja, den hat sie noch. Wenn es AGBs gibt und dort steht, dass das Geld beim Studio bleibt, gibt es also nichts mehr anzufechten, oder?

Und falls dort nichts steht/es keine gibt:
Einfach nochmal reingehen, Zettel hinlegen und losdiskutieren?
Es war heute schon schwer mit dem Typen zu reden und sie befürchtet, dass das wieder so ausgeht. Irgendetwas, das sie ihm klipp und klar sagen kann?

Ich hätt ihr heute gerne geholfen und mich eingemischt, weil ich selbst stink sauer wurde. Aber um ehrlich zu sein, stand ich bei der Terminvereinbarung nicht die ganze Zeit über neben ihr und kann mir deswegen ja selber nicht sicher sein.
Grüßchen!
nic
 
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Beitragvon magicofart » 14.11.2009 0:38

kann mir jemand erklären, warum man überhaupt eine anzahlung macht?
http://www.tattoo-osnabrueck.de
Den Künstler muß nach jedem vollendeten Werk die Angst überfallen, er könne sich nicht mehr übertreffen.
Jakob Bosshart
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Beitragvon nic » 14.11.2009 0:48

Meinst du das generell oder warum sie es überhaupt gemacht hat?
Grüßchen!
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Beitragvon Loreleytattoo » 14.11.2009 1:07

@Magic
Das würde mich auch interessieren.
Ich nehm auch ne Anzahlung. Und gleichzeitig wird eine Willenserklärung unterschrieben mit meinen Statuten.
Diese räumt dem Kunden ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ein. Während diesen 14 Tagen erstatte ich auch die Anzahlung zurück. Danach geht nur noch Termin verschieben oder an einen anderen übertragen.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag aufs neue jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann!
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Beitragvon pupskuh » 14.11.2009 1:20

goldigstätowierstube hat geschrieben: Ich nehm auch ne Anzahlung. Und gleichzeitig wird eine Willenserklärung unterschrieben mit meinen Statuten.
Diese räumt dem Kunden ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ein. Während diesen 14 Tagen erstatte ich auch die Anzahlung zurück.


... das find ich aber mal sehr kulant mit dem 14-tägigen rücktrittsrecht... ist aber nicht gängige praxis, oder??? ...
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Beitragvon *fran* » 14.11.2009 1:56

Naja, also wenn wer doch nicht tätowiert werden will dann will er eben nicht.
Wenn früh genug Bescheid gegeben wird zahlen wir die Anzahlung aus - sofern noch keine Leistung außer der Beratung erbracht wurde. Wenn einer von uns schon Zeit damit verbracht hat das Motiv zu zeichnen, dann nicht.

Es gibt auch Studios, in denen schon die Besprechung mit dem Tätowierer entsprechend verrechnet wird. Er hätte ja in der Zeit auch tätowieren können.

@magic: Also wir nehmen Anzahlungen, weil wir jeden Pups selbst zeichnen. Zu zweit, Vollzeit ausgelastet. Zudem ist das Geschäft in einer Lage mit recht viel Laufkundschaft. Wenn einfach so jeden spontanen "mach mal eben, will mal sehen wie das aussieht" nachkommen würden kämen wir ja zu nichts anderem mehr. Ist ein Instrument um das Aufkommen zu regulieren: Die, die in ihrer Entscheidung wenigstens einigermaßen sicher sind, zahlen an.
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Beitragvon Loreleytattoo » 14.11.2009 2:07

@nic
Wir hatten das Thema "Anzahlung" vor kurzem erst hier.
Um es nochmal zu verdeutlichen:
Anzahlung hin oder her!
Fakt ist nunmal: Von gesetzlicher Seite her ist der Dienstleister oder Handwerker nicht verpflichtet jemanden von einem zustande gekommenen Vertrag zu lösen. Dieser Vertrag (Kaufvertrag oder Bestellung oder eine Arbeit in Auftrag geben) ist zustande gekommen in dem Ihr im Studio wart und einen Termin vereinbart habt. Dies muss nicht zwangsweise in schriftlicher Form geschehen. Es ist völlig ausreichend wenn dieser Vertrag mündlich zu Stande gekommen ist. Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat man als Kunde nur, wenn ein Haustürgeschäft, ein fernmündliches Geschäft sprich Vertrag zu Stande gekommen ist. Dazu zählt auch Emailverkehr.
Ihr seit gezielt in einen Laden gegangen um etwas zu kaufen, bestellen oder in Auftrag zu geben.
Somit seid ihr an das Vertragsverhältnis gebunden. Vielmehr kann der Verkäufer oder auch Tätowierer bei einem Rücktritt aus dem Vertrag Schadensersatz verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch beläuft sich auf 60% wenn nicht sogar 100% des entgangenen Vedienstes. Und somit seid Ihr mit den 50 Euro eigentlich noch gut bedient.
Dies war nur mal die Gesetzliche Seite. In der Praxis handhabt das wahrscheinlich keiner so.
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Beitragvon *fran* » 14.11.2009 2:15

Genau.
Nennt sich konkludentes Handeln.
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Beitragvon plax » 14.11.2009 2:18

goldigstätowierstube hat geschrieben:@nic
Wir hatten das Thema "Anzahlung" vor kurzem erst hier.
Um es nochmal zu verdeutlichen:
Anzahlung hin oder her!
Fakt ist nunmal: Von gesetzlicher Seite her ist der Dienstleister oder Handwerker nicht verpflichtet jemanden von einem zustande gekommenen Vertrag zu lösen. Dieser Vertrag (Kaufvertrag oder Bestellung oder eine Arbeit in Auftrag geben) ist zustande gekommen in dem Ihr im Studio wart und einen Termin vereinbart habt. Dies muss nicht zwangsweise in schriftlicher Form geschehen. Es ist völlig ausreichend wenn dieser Vertrag mündlich zu Stande gekommen ist. Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat man als Kunde nur, wenn ein Haustürgeschäft, ein fernmündliches Geschäft sprich Vertrag zu Stande gekommen ist. Dazu zählt auch Emailverkehr.
Ihr seit gezielt in einen Laden gegangen um etwas zu kaufen, bestellen oder in Auftrag zu geben.
Somit seid ihr an das Vertragsverhältnis gebunden. Vielmehr kann der Verkäufer oder auch Tätowierer bei einem Rücktritt aus dem Vertrag Schadensersatz verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch beläuft sich auf 60% wenn nicht sogar 100% des entgangenen Vedienstes. Und somit seid Ihr mit den 50 Euro eigentlich noch gut bedient.
Dies war nur mal die Gesetzliche Seite. In der Praxis handhabt das wahrscheinlich keiner so.


nicht ganz, man hat immer ein 14 tägiges rücktrittsrecht vom kaufvertrag, AUSSER, wenn man eine nicht rücktrittbare sache in auftrag gibt, z.B. ne hochzeitstorte beim konditor o.ä. ... dazu zählen, denk ich mal, auch tattoos... jedoch wär es interessant zu wissen, wie sich das genau bei tattoos verhält, da es ja prinzipiell ne körperverletzung ist, man kann ja nicht dazu gezwungen werden. wenn man den termin rechtzeitig absagt, dann hat der inker auch wenig chancen einen schadensersatz zu verlangen, da die zeit ja anders planbar ist...

gruß
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Beitragvon Loreleytattoo » 14.11.2009 2:23

Jep
Und das muss noch nicht mal so in der AGB stehen. Es ist völlig ausreichend, dass in der AGB oder wie bei mir in der Willenserklärung auf diesen Paragraph des BGB hingewiesen wird.
Was ich alles weiß 8) Ich wundere mich gerade selbst über mich :mrgreen:
edith
@plax
Das sagst Du. Nein, zwingen kann man niemanden. Aber es wurde ja schon ein Termin vereinbart. Jetzt kann der Inker sagen: Mein lieber Mann / Frau ich habe schon mit dem zeichnen angefangen und hätte diesen Termin schon mehrmals vergeben können. Oder wie schauts dann aus wenn man für gerade diese Zeit keinen Ersatzkunden bekommt.
Das ist jetzt alles mal aus der Luft gegriffen. Aber könnte ja so sein.
Bei einer Reisegesellschaft zahlt man im voraus 100%. Da wird man auch nicht gezwungen die Reise anzutreten. Und große Unkosten haben die auch nicht im Voraus. Nur die Buchungen und Platzreservierungen. Die eigentlichen Unkosten kommen ja erst wenn man die Reise antritt. Und trotzdem gibt es kein Geld zurück wenn man zu Hause bleibt. Und warum nicht? Weil es das Gesetz so vorsieht.
Ach ja, Du solltest mal das BGB lesen. Ist zwar schwere Kost aber dann weisst Bescheid.
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Beitragvon Loreleytattoo » 14.11.2009 2:39

Vollzitate tun nicht Not. Wir können alle lesen.
Und lass es dir gesagt sein. Egal wo Du persönlich hingehst und was kaufst, bestellst oder in Auftrag gibst. Wenn die dir ein Rücktrittsrecht gewähren, dann ist das nur Kulanz seitens des Gewerbetreibenden.
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Beitragvon Guest » 14.11.2009 13:02

14-tägiges Recht auf Widerruf des Vertrages gibts nur im Fernabsatz -> Vertragsgeschäfte über Telefon, Fax, Internet..

alles andere ist Kulanz und kann durch Klauseln in den AGBs (die ausliegen müssen und auf die der Kunde hingewiesen werden müssen, sonst ungültig!) einschränkbar
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Beitragvon LordSkrolk » 14.11.2009 13:10

Anscheinend hat der Tätowierer aber ein Rücktrittsrecht mit Geld zurück ausdrücklich eingeräumt, und insofern ist die Diskussion meines Erachtens an der falschen Stelle.
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