Es gibt zwar wircklich einige ikonographische Regeln zu beachten, doch die wichtigsten beziehen sich auf die Blüten.
1:man kombiniert nicht verschiedene Blüten miteinander in ein und derselben Tätowierung
2:Tiere, die nur zu bestimmten Jahreszeiten aktiv sind, können nur Blüten dieser Jahreszeiten haben
3:Szenen von Kabuki Stücken haben im Normalfall Kirschblüten
4:Keine Kirschblüten/Ahorn im Wasser
dh. es ist sehr wohl möglich, daß diese Blüten vom Wind heruntergeweht werden und ins Wasser fallen. Es ist aber falsch, nur Blüten und Wasser zu machen, wie man es manchmal sieht.
Vergegenwärtigen muß man sich, daß eine traditionelle japanische Tätowierung als Ganzes zu sehen, wo alle Elemente, sei es Rücken oder Arme, als zusammenhängendes Bild zu sehen sind.
Ich vermute mal. du hast nicht vor ein dir ein komplettes horimono stechen zu lassen und daher sind auch die Regeln als relativ zu sehen.
Ich persöhnlich könnte mich zwar spontan nicht erinnern einen Drachen und eine Schlange in einer Tätowierung zusammen gesehen zu haben, aber das will ja nichts heißen.
Allerdings ist die Schlange, sowie der Drache ein Tier der japanischen Mythologie, das in der Regel alleine auftaucht, bzw. nur mit bestimmten anderen Tieren zu sehen ist. zB. Drache Tiger.
Ich glaube aber nicht, daß es verboten ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe, wäre ein Arm für die Schlange, der andere für den Drachen oder??
Falls ja, ist es sicher überhaupt kein Problem.